Ethik – Kleistern an den Rändern des menschlichen Lebens
Die angewandte Ethik ist zum Megatrend der Philosophie geworden. Offenbar konfrontiert der wissenschaftliche Fortschritt die Gesellschaft mit einer Flut neuer Fragen, die eines ethischen Abwägens bedürfen. Oft sind es aber klassische Probleme, die unter einer neuen Perspektive betrachtet werden. Exemplarisch dafür sind die derzeit laufenden Debatten über das Klonen von Embryonen und die Sterbehilfe. Die Ethiker in der Schweiz organisieren sich angesichts dieser neuen Herausforderungen.
„In den nächsten Jahren wird eine Werte- und Normendiskussion auf die Gesellschaft zukommen, deren Ausmass sich noch nicht überblicken lässt.“ Diese Aussage von Dieter Birnbacher, einem renommierten deutschen Ethiker, macht eines deutlich: Ethik boomt. Vielleicht sollten Ethik-Firmen an die Börse – die Gewinnaussichten wären prächtig. Doch abgesehen von dieser vielleicht etwas boshaften Zwischenbemerkung, wie ist es zu diesem Boom gekommen?
Das steigende Interesse an Ethik wird gerne mit einem wachsenden Bedarf an Orientierung in der Gesellschaft erklärt. Der rasanten Fortschritte in den (Bio-)Wissenschaften dehnt die Verfügungsgewalt des Menschen auf bisher unbekannte Bereiche aus. Zudem verlieren festgefügte Normensysteme ihren Wirkungsbereich. Nicht eine Moral, sondern viele konkurrenzieren darum, gültige Werturteile abgeben zu dürfen.
Grosse öffentliche Resonanz
Innerhalb der Philosophie mag dies nichts wirklich neues sein. Die Frage nach der Begründung und Gültigkeit von moralischen Urteilen und ethischen Werten wird schliesslich seit Jahrtausenden diskutiert. Neueren Datums hingegen ist die öffentliche Resonanz, welche ethische Debatten finden. Die Medien greifen verstärkt ethische Themen und Debatten auf – und zwar nicht (nur) im Sinn, dass der Bannstrahl des Abscheus ausgesandt wird, sondern dass Vertreter verschiedener Positionen zu Wort kommen. Die Medien sind damit ein Abbild der pluralistischen Gesellschaft, der ein einheitliches Wertemuster fehlt.
Exemplarisch deutlich wird dies an zwei Entscheiden, welche in jüngster Zeit von politischen Gremien getroffen wurden: Ende Oktober vergangenen Jahres erliess das Zürcher Gesundheits- und Umweltdepartement eine Regelung, welche den assistierten Suizid in öffentlichen Heimen ermöglicht. Ende Dezember entschied das britische Unterhaus und im Januar dann das Oberhaus, das Klonen von Embryonen für therapeutische Zwecke zu erlauben. Beide Entscheide lösten Debatten aus – die erste Schweizweit, die zweite international – welche immer noch andauern.
Bezeichnenderweise beziehen sich diese Debatten auf menschliches Leben in den Randgebieten seiner Existenz: In der Nähe der Zeugung und in der Nähe des Todes. Hier lauerten – was wohl nicht erstaunt – immer schon die heiklesten ethischen Fragen. Insofern finden sich in der heutigen Debatte um Menschenklone und Sterbehilfe Muster alter Argumentationen, die nun aber unter einer neuen Perspektive gesehen werden.
Der moralische Status des Embryos
Die Klon-Debatte stellt (unter anderem) die Frage, welchen ethischen Status menschliches Leben in seiner frühesten Form haben soll. Diese ist beileibe nicht neu, sie manifestiert sich bereits in der Abtreibungsfrage. Um diesen Status zu bestimmen, war früher innerhalb des Christentums ein ethisch relevanter Aspekt der Zeitpunkt der Beseelung des Fötus. Bis gegen Ende des 19. Jahrhunderts war in der Theologie die Meinung der Sukzessivebeseelung vorherrschend gewesen: der männliche Embryo erhielt seine Seele etwa am 40. Tag nach der Empfängnis, der weibliche etwa am 80. Tag. Das Kirchenrecht hielt fest, dass nur die Abtreibung eines beseelten Embryos mit der Strafe der Exkommunikation belegt werden soll.
Ende des 19. Jahrhunderts setzte sich aber die Ansicht der sogenannten Simultanbeseelung durch: Der Eintritt der Seele fällt mit dem Zeitpunkt der Zeugung zusammen. Dies hatte weitreichenden Einfluss auf die moralische Beurteilung der Abtreibung durch die katholische Kirche, gilt doch heute das absolute Verbot. Es wäre wohl interessant zu wissen, wie die Kirche das Klonen von bis zu 14 Tage alten Embryonen beurteilen würde, würde immer noch die These der Sukzessivbeseelung gelten. Zentral an der Geschichte ist aber, dass es menschliche Setzungen waren und sind, welche den moralischen Status des Fötus festlegen.
Diese Setzung wird nun in der Klondebatte einer Neubeurteilung unterworfen. Dabei geht es nicht um das Erzeugen von Menschen durch Klontechniken. Dagegen wird heute ein ganzes Bündel schlagkräftiger Argumente eingewendet, so etwa die Warnung vor einer neuen Eugenik, also „Zuchtwahl“ des Menschen. Es geht um – man beachte den Versuch, mit sprachlicher Anpassung die Sache netter klingen zu lassen – sogenannt „therapeutisches Klonen“. Mit diesem Ausdruck wird induziert, dass der moralische Status des Föus nicht mehr absolut gilt, sondern relativiert und damit einer Güterabwägung zugänglich gemacht wird: Es wird erlaubt zu fragen, ob Föten beispielsweise zur Stammzellengewinnung geklont werden dürfen, um damit das Leben anderer Menschen zu retten. Der Einwand, menschliches Leben werde dadurch instrumentalisiert, wird oft damit abgewendet, dass von einer personalen Identität des Fötus noch nicht gesprochen werden könne. Empfindungen oder gar ein rationales Bewusstsein könne man dem Fötus in diesem frühen Stadium nicht zuschreiben. Dieser sei keine autonome Person.
Über das Leben verfügen?
Hier gelangen wir indirekt zur zweiten „heissen“ Debatte von heute – der Aufhebung des Verbots assistierten Suizids in Zürcher Heimen. Auch hier stellt sich die Frage, welche Autonomie der Sterbewillige einfordern kann. Für die Befürworter der neuen Regelung mag es vielleicht nur darum gehen, den Menschen in Heimen dasselbe Recht zuzugestehen, welche andere auch haben – sich mit der Hilfe Dritter umzubringen. Die Gegner der Neuregelung hingegen wenden ein ganzes Bündel von Argumenten in der Debatte an, wobei sich ebenfalls eine Verschiebung der ethischen Perspektive gegenüber früher bemerkbar macht.
Das christliche motivierte Suizidverbot hat einen klaren Grund: Leben ist ein Geschenk Gottes und der Mensch hat schlicht keine Verfügungsgewalt über sein Ableben. Eine solche Ansicht ist heute angesichts des hohen Werts der persönlichen Autonomie kaum mehr zeitgemäss. Nun wird argumentiert, dass der Mensch diese Verfügungsgewalt zwar grundsätzlich habe, nicht aber über die Mittel – einen rationalen Verstand – verfügt, diese auch einzulösen. Schmerz und Leid am Ende des Lebens trübten die Rationalität und würden dem Suizidwilligen die Legitimität nehmen, die Verfügungsgewalt einzulösen. Die Absolutheit des Suizidverbots wird damit aber ebenfalls aufgeweicht. Das Problem erhält gleichsam eine empirische Komponente: Welche Merkmale müssen erfüllt sein, damit einem Menschen Rationalität und damit Verfügbarkeit über sein Leben eingeräumt werden können?
Mit dieser kurzen Übersicht wurde bei weitem nicht die Breite der heute diskutierten Argumente abgedeckt. Sie macht aber deutlich, dass einst unverrückbar scheinende ethische Setzungen heute in Frage gestellt werden. Die ethische Diskussion beginnt dann, wenn eine Selbstverständlichkeit nicht mehr gilt. Viele solche Selbstverständlichkeiten stehen heute zur Disposition.
Ethiker organisieren sich
Die Debatte um die neu zu findenden Selbstverständlichkeiten wird also wohl das von Birnbacher prognostizierte Ausmass annehmen. Die Gemeinschaft der Ethikerinnen und Ethiker in der Schweiz beginnt sich angesichts dieser Zukunftsaussichten zu organisieren: Bereits 1999 fand ein gesamtschweizerisches Treffen aller Ethiker statt. „Dies war meines Wissens das erste Treffen der Schweizer Ethiker überhaupt“, erinnert sich Johannes Fischer, Professor am Zürcher Institut für Sozialethik. Anlass war damals die Lancierung des Projektes „Ethik im öffentlichen Raum“, welches ein Nationaler Forschungsschwerpunkt hätte werden sollen. Dieses kam aber nicht über die Projektskizze hinaus. Im Juni dieses Jahres findet nun eine Neuauflage statt. „Damit soll der wissenschaftliche Austausch gefördert, die Entwicklung der Ethik in der Schweiz besprochen und das universitäre und politische Umfeld der ethischen Forschung in der Schweiz diskutiert werden“, so Fischer. Das gesamtschweizerische Ethiker-Treffen wird künftig jährlich wiederholt.
Auch die in der Schweiz beheimateten Ethik-Gesellschaften bauen ihre Tätigkeit aus: Die im Jahr 1989 gegründete Schweizerische Gesellschaft für biomedizinische Ethik (SGBE) hat kürzlich eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Diese soll theoretische Grundlagen der klinischen Ethik, der Pflegeethik und der Bioethik erarbeiten. Insgesamt sind heute rund 500 Mitglieder der SGBE angeschlossen. Die SGBE gibt auch das einzige Schweizer Periodikum zum Thema Bioethik heraus, das „Bioethica Forum“.
Wildwuchs der Ethik-Kommissionen
Der Staat und andere Institutionen wiederum erhoffen sich moralischen Rat durch diverse Ethik-Kommissionen. Prominente Beispiele sind die im Rahmen der Gen-Lex im Jahr 1998 geschaffene Ethik-Kommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich. Mit brisanten Fragen wird sich auch die nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin beschäftigen. Diese wird als Folge des seit Januar 2001 geltenden neuen Fortpflanzungsmedizingesetzes geschaffen.
Kritiker warnen seit längerem vor einer eigentlichen Inflation von Ethik-Kommissionen. Nebst den Genannten gibt es die eidg. Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen, die Fachkommission für biologische Sicherheit, die eidg. Kommission für Tierversuche bis hin zur Sachverständigenkommission für die Bewilligung zur Entbindung vom Berufsgeheimnis im Bereich Forschung in Medizin und Gesundheitswesen. Die derzeit in Arbeit befindlichen Gesetze zur medizinischen Forschung am Menschen und zur Transplantationsmedizin dürften das Bedürfnis für weitere Kommissionen wecken.
Zu nennen sind dann noch die Ethik-Kommissionen der verschiedenen Akademien: die zentrale Ethikkommission der schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) und die Ethikkommission für Tierversuche, gemeinsam getragen durch die SAMW und die Schweizerischen Akademie für Naturwissenschaften. Auf der Ebene der Kantone und in den einzelnen Spitälern wirken dann noch unzählige weitere Ethik-Kommissionen, welche sich mit den konkreten Problemfällen auseinandersetzen. Meistens geht es hier um die Beurteilung medizinischer Forschungsprotokolle.
Ein Markt für Ethik
Angesichts dieser Entwicklung erstaunt es nicht, dass sich ein regelrechter Markt für Ethik zu entwickeln beginnt. So bietet das Zürcher Ethik-Zentrum einen zweijährigen Nachdiplomlehrgang in Angewandter Ethik an, der berufsbegleitend belegt werden kann. Der Lehrgang wurde erstmals 1999 ausgeschrieben. „Wir rechneten mit zehn Personen, doch es kamen fünfzig“, erinnert sich Johannes Fischer. Primär vertreten waren die Berufsgruppen Medizin, Verwaltung, Lehrerschaft und Medien. Der zweite Lehrgang beginnt im April 2001. Zudem sind Bestrebungen im Gang, schweizweit einheitliche Kriterien für einen Nachdiplomstudiengang mit entsprechendem Zertifikat festzulegen.
Die Schweizerische Gesellschaft für biomedizinische Ethik ihrerseits bietet bereits seit 1990 eine „Sommerschule für biomedizinische Ethik“ an, welche in einem zweijährigen Rhythmus stattfindet. Diese Weiterbildungsveranstaltung wird etwa zur Hälfte von Berufsleuten aus dem Bereich Pflege besucht. Aber auch Ärzte, Theologen, Philosophen und Politiker erlangen an der einwöchigen Schule Kenntnisse in Medizin- und Bioethik.
Auch private Ethik-Institutionen treten auf dem Markt auf. In Zürich existiert seit 1998 die Stiftung für angewandte Ethik, welche von Hans Ruh, emeritierter Professor für Sozialethik, ins Leben gerufen wurde. Die Stiftung bietet unter anderem Einführungskurse in die Ethik an. Ebenfalls in Zürich existiert seit dem Frühjahr 1999 ein Verein für Interdisziplinäre Ethik mit rund 300 Mitgliedern, aus welchem das Institut für Ethik im Gesundheitswesen „Dialog Ethik“ hervorging. „Dialog Ethik“ betreibt einen Informationsservice und bietet Kurse an. „Wir verstehen uns als Mittler zwischen akademischer Ethik und der Alltagspraxis“, erklärt dazu Ruth Baumann-Hölzle, Leiterin des Instituts. Finanziell hat das Institut aber noch zu kämpfen: „Vor allem die Grundfinanzierung via Spenden hat nicht die von uns erwarteten Gelder eingebracht“, so Baumann-Hölzle.
Ganz andere Kaliber zumindest finanzieller Art kann schliesslich die in Landquart beheimatete „Schweizerische Akademie für Medizin und Ethik“ vorweisen. Getragen wird die im September vergangenen Jahres gegründete Institution unter anderem von der UBS, als weitere grosse Sponsoren der Symposien der Akademie figurieren Aventis, Novartis und Swiss Re. Die Akademie hat ihre Wurzeln in bisher drei in den Jahren 1998 bis 2000 organisierten Symposien über Medizin und Ethik, welche jeweils unter prominenter Beteiligung in Davos stattfanden. Der Gründer und Präsident der Akademie, der Arzt Andreas Schapowal, kann dabei auf ein quasi globales Kontaktnetz zurückgreifen, ist er doch seit Jahren im Weltwirtschaftsforum Davos aktiv und gewissermassen der Hausarzt des WEF. Die Akademie will nebst Veranstaltungen auch Forschungsprojekte initiieren. „Wir suchen den Kontakt zu Schweizer Hochschulen, so auch zur Universität Bern,“ erklärt Schapowal. Ein ihm persönlich wichtiges Ziel ist der Einbezug der Religionen. Am kommenden Weltwirtschaftsforum will Schapowal in einem Workshop unter der Leitung von Friedensnobelpreisträger Elie Wiesel den Begriff der „spirituellen Gesundheit“ erörtern lassen.
Die Schweizer „Ethik-Szene“
Wie viele Schweizer Ethikerinnen und Ethiker gibt es überhaupt? Ein Rundschreiben anlässlich des geplanten Ethiker-Treffens vom kommenden Juni richtete sich an über 70 Personen, was zumindest eine grobe Abschätzung von Schweizweit an die hundert Ethikern erlaubt. Die meisten arbeiten in erster Linie in den verschiedenen Instituten der Schweizer Universitäten. Fachleute für Ethik hat es in allen philosophischen Instituten. Zudem gibt es eigentliche Ethik-Institute: In Basel das Institut für Geschichte und Ethik der Medizin, in Bern das Institut für Sozialethik der reformierten Kirchen, in Luzern das Institut für Sozialethik, in Fribourg das Institut d’Ethique et des Droits de l’Homme, in Lausanne das Département Interfacultaire d’Etique, in Genf das Institut romand d’Ethique, in St. Gallen das Institut für Wirtschaftsethik und in Zürich das Ethik-Zentrum der Universität Zürich.
Internet: Die Ethik-Institute der Hochschulen sind unter den Websites der jeweiligen Universität zugänglich. Zudem sind folgende Institutionen im Internet zu finden:
- Schweizerische Gesellschaft für biomedizinische Ethik: www.bioethics.ch
- Stiftung für angewandte Ethik Zürich: www.ethikstiftung.ch
- Institut für Ethik im Gesundheitswesen „Dialog Ethik“: www.dialog-ethik.ch
- Schweizerische Akademie für Medizin und Ethik: www.medizin-ethik.ch