Textversion für blinde und sehbehinderte Personen sitemap
Home Brainform Textraum Hochzeit Arbeit Forschung Spielverlag encyclog

Klonen und die Frage nach der menschlichen Identität

Die behauptete Geburt der ersten Klonkinder hat - sechs Jahre nach „Dolly“ - erneut ein Thema in die Schlagzeilen gebracht, welches das Unbehagen am Fortschritt der Biowissenschaften gleichsam exemplarisch ausdrückt - das Klonen. Seitdem mit „Dolly“ erstmals ein Säugetier mittels Klonen aus einem einzigen anderen Schaf gezeugt wurde, hat sich rund um das Klonen eine heftige Debatte entzündet. Nachfolgender Beitrag fasst die wichtigsten Argumente der Klon-Debatte zusammen.

Markus Christen

Nüchtern betrachtet ist die Debatte um die „Klonkinder“ eigentlich erstaunlich: Da behauptet eine Sekte mit offensichtlich krudem Weltbild, bereits einige Paare zu ihrem Klon verholfen zu haben - ohne sich auf eine unabhängige Bestätigung dieser Sensation einlassen zu wollen. Die Konkurrenz, der nicht weniger publizitätssüchtige italienische Arzt Severino Antinori, fühlt sich um die Schlagzeile betrogen und konterte mit in China geborenen Klon-Kindern. Aber chinesische Wissenschaftler dementiert – auch Antinori bleibt den Beweis schuldig. Hält man sich zudem vor Augen, welcher Aufwand das Klonen eines Menschen mit sich bringt - selbst wenn man einmal diese Technik beherrschen sollte - so wird einsichtig wie unwahrscheinlich es ist, dass Menschen auf die „klassische“ Form der Fortpflanzung zu Gunsten des Klonens verzichten werden. Sollte es also jemals Klone geben, werden es wohl nur ganz wenige sein.

Warum also die ganze Aufregung? Offenbar wird mit dem Klonen eine tiefsitzende Intuition darüber, was Menschen sind und was nicht, verletzt. Insbesondere in einem philosophisch-politischen Umfeld, wo die Identität und Individualität des Menschen als Kernpunkte des allgemeinen Menschenbildes wie der Gesellschaftsstruktur gelten, weckt Klonen Ängste und Befürchtungen. Die Forschung in diesem Bereich ist exemplarisch für die Anmassung der Wissenschaft, sich über jegliche ethischen Grenzen hinwegzusetzen. Andererseits besteht in einem derart emotional aufgeladenen Diskussionsfeld die Gefahr, dass der Gegenstand der Diskussion zu stark karikiert wird. Stellen wir uns deshalb zuerst die Frage: Was ist Klonen und warum soll überhaupt geklont werden?

Fortpflanzung mittels Klonen

Lebewesen streben danach, sich fortzupflanzen - egal ob Bakterie, Pflanze oder Tier. Fortpflanzung führt zur Weitergabe des eigenen Erbguts. Im Fall der Sexualität ist diese Weitergabe nicht „unverfälscht“, vielmehr kommt es bei den Nachkommen zur Neukombination des Erbguts von Vater und Mutter. Diese Strategie hat evolutionsbiologisch offenbar einige Vorteile, da sich der überwiegende Teil der Arten sexuell fortpflanzt - selbst Bakterien kennen eine Form des Genaustauschs. Der Grund liegt darin, dass die Neukombination des Erbguts für eine gewisse genetische Vielfalt innerhalb einer Art sorgt. Dies erhöht die Anpassungsfähigkeit der Population an die sich ändernde Umwelt und deren Robustheit gegenüber Krankheiten. Doch Sex ist nicht kostenlos: Lebewesen müssen viel investieren, um zu ihren Sexualpartnern zu kommen, was Menschen nur zu gut wissen.

Klonen ist da viel einfacher. Mit dieser Form der Fortpflanzung erzeugt ein Lebewesen seine Nachkommen ohne Hilfe von Partnern: Bakterien teilen sich selbst, Pflanzen breiten sich mittels Ableger aus, gewisse Tiere wie Quallen vermehren sich mittels Sprossung. Insbesondere für viele einfache Organismen ist Klonen die Fortpflanzungsmethode der Wahl. Den Nachteil der genetischen Uniformität wird durch die grosse Zahl an Nachkommen ausgeglichen. Schon diese rein biologische Betrachtung macht deutlich, dass Klonen für Säugetiere mit ihrer vergleichsweise geringen Zahl an Nachkommen eine unsinnige Form der Fortpflanzung wäre. Würde sich die Menschheit künftig mittels Klonen fortpflanzen wollen, erfordert dies nicht nur die umfassende Technisierung der Fortpflanzung, sondern auch die technische Durchdringung der ganzen Lebenswelt, um allfällige längerfristige evolutionsbiologische Nachteile für die Spezies Mensch ausgleichen zu können. Tiere haben diese Option erst recht nicht und es ist vom Standpunkt der Biologie aus gesehen deshalb einsehbar, dass sich „höhere“ Lebensformen nicht mit Klonen fortpflanzen.

Das heute diskutierte Klonen ist überdies eine spezielle Form: Hier geht es darum, einer erwachsenen Zelle das Erbgut zu entnehmen, dieses in einen „ursprünglichen“ Zustand zu versetzen und in eine Eizelle ohne Zellkern einzubringen, so dass sich daraus ein Organismus entwickeln kann. Diese Methode wird oft die „Dolly-Klonmethode“ genannt. Das ist keineswegs dasselbe wie „natürliches Klonen“, da Zellen von Organismen üblicherweise einen Reifeprozess durchmachen. Zwar besitzt jede Zelle das Erbgut des ganzen Organismus, aber nur jener Teil wird gebraucht, der die Zelle für ihre jeweilige Aufgabe benötigt. Die biologische Sensation von „Dolly“ war das Erbringen des Beweises, dass man das Erbgut einer reifen Zelle wieder in einen Zustand bringen kann, aus dem sich ein neuer Organismus entwickeln kann. Das zeigt auch, warum diese Technik wirtschaftlich interessant ist: Man kann einen Organismus im ausgewachsenen Zustand „prüfen“ und nur jene weiter fortpflanzen - ohne die genetische Lotterie des Sex - welche optimale genetische Eigenschaften haben.

Klonen in der Forschung

Dies könnte ein Grund sein, warum Menschen sich selbst und andere Lebewesen klonen sollten. Oft wird hinzugefügt, dass natürlich schon seit längerer Zeit geklont wird - nur regen diese Formen des Klonens niemanden auf. Legen etwa Wissenschaftler Bakterienkulturen an, sind dies bereits erbgleiche Organismen, also Klone. Werden in der Pflanzenzüchtung Ableger von einer besonders ertragreichen Sorte gezogen, bedient man sich auch einer Form des Klonens - auch wenn man diese Technik nicht so nennt. Mit solchen Feststellungen erhält man aber keinen ethischen Freibrief für andere Formen des Klonens.

Betrachtet man diese Fälle genauer, lassen sich zudem bereits hier einige problematische Aspekte feststellen: Bei der Pflanzenzüchtung kommt das Argument der Gefahr durch genetische Eintönigkeit zur Geltung: Eine auf wenige, mittels Gentechnik und Klonen gezüchtete Arten beruhende Welternährung wäre gefährlich, da mögliche Krankheiten gleich riesige Bestände vernichten würden - die Probleme der Monokultur würden potenziert. Dasselbe gilt für die Tierzucht. Natürlich wäre es verlockend, Supermilchkühe zu klonen - wieder mit der Gefahr, dass eine Krankheit einen gesamten Bestand auslöschen könnte.

Insbesondere das Klonen von Tieren ist erst dann wissenschaftlich und ökonomisch interessant, wenn solche Tiere geklont werden, in deren Aufzucht man sehr viel investiert hat. Beispiel sind gentechnisch veränderte Tiere, die bestimmte Proteine produzieren, die als Medikamente gebraucht werden könnten. Sicherlich stellen sich hier ethische Probleme im Zusammenhang mit dem gentechnischen Eingriff, die aber an dieser Stelle nicht weiter besprochen werden sollen. Ein direkt mit dem Klonen in Verbindung stehendes ethisches Problem bei Tieren ist aber die offensichtlich tiefere Lebenserwartung der Klone gegenüber ihren klassisch gezeugten Kumpanen. Klone scheinen auch mehr Krankheiten zu haben. Somit würden schon klassische Tierschutzargumente gegen das Klonen von Nutztieren sprechen.

Akzeptiert man den Einsatz (gentechnisch veränderter) Tiere in der Forschung, so macht Klonen Sinn. Die genetische Gleichheit der Tiere ermöglicht das Arbeiten unter möglichst gleichen Bedingungen und damit die Vergleichbarkeit von Forschungsresultaten. Auch lassen sich gewisse Vorgänge der Entwicklungsbiologie besser verstehen.

Warum Menschen klonen?

Stellt man sich der Frage, warum Menschen geklont werden sollen, wird oft eingewendet, dass Zwillinge ja auch Klone seien und damit könne die Sache ja gar nicht so schlimm sein. Eineiige Zwillinge sind in der Tat erbgleich - doch die Mehrlingsbildung beim Menschen ist weniger eine Fortpflanzungsstrategie denn eine Laune der Natur. Durch gewisse Formen der Fortpflanzungsmedizin wird jedoch die Mehrlingsbildung - und damit das Klonen - immerhin gefördert, da oft mehrere weibliche Eizellen gleichzeitig zur Reife gebracht werden. Doch damit wird nicht die Klon-Methode angewandt, welche heute kontrovers diskutiert wird. In all diesen Fällen hat zuvor eine sexuelle Vereinigung des Erbguts der Mutter und des Vaters stattgefunden.

Eine Anwendung der Dolly-Klonmethode auf die menschliche Fortpflanzung würde dazu führen, dass der Nachkomme das Erbgut nur eines Erzeugers in sich hätte und genetisch gesehen eine Art „zeitversetzter Zwilling“ wäre. Dennoch kann schon rein biologisch nicht von einem identischen Wesen gesprochen werden. Das Erbgut des Erzeugers wird in eine entkernte Eizelle gebracht und damit ist das „chemische Milieu“ dieses Erbguts von Anfang an ein anderes, als es beim Erzeuger war. Auch gibt es ausserhalb des Zellkerns noch Erbgut (in den sogenannten Mitochondrien), das ebenfalls verschieden ist. Schliesslich wird der Klon in einer doch recht unterschiedlichen Umwelt aufwachsen, was ebenfalls zu einer biologischen wie personalen Identität führen wird. Die in Filmen zuweilen kolportierte Idee, mittels Klonen uniforme Armeen erzeugen zu können (So in Star Wars Episode II: Attack of the Clones) ist unsinnig bzw. dazu braucht das Klonen nicht. Die traurigen Geschichten von Kindersoldaten, die früh ihren Eltern entrissen werden und zu gnadenlosen Soldaten gedrillt werden, zeigen, dass man für die Umsetzung solcher Visionen weit einfachere Mittel brauchen kann.

Reproduktives und therapeutisches Klonen

Soll Klonen denn einfach eine weitere Form von Fortpflanzungsunterstützung sein? Folgende Gründe lassen sich für diesen Standpunkt aufzählen:

  • Erstens besteht die Möglichkeit, dass mittels Klonen die „Fortpflanzungsgerechtigkeit“ erhöht werden können. Biologische Gründe verunmöglichen es Frauen nach den Wechseljahren, noch eigene Kinder zu haben - während Männer bis ins hohe Alter noch Kinder zeugen könnten. Mittels Klonen könnte sich auch eine ältere Frau noch fortpflanzen. Auch gewisse alternative Lebensformen - etwa lesbische Paare - könnten auf das Klonen setzen, um sich fortzupflanzen.

  • Zweitens könnten genetisch vorbelastete Paare mittels Klonen die Gefahr vermindern, dass sie eine Erbkrankheit weiterverbreiten. So gibt es Paare, die beide derart erblich derart vorbelastet (aber nicht krank) sind, dass bei deren sexuellen Fortpflanzung die Krankheit bei den Kindern ausbricht. Gene sind bei allen Menschen jeweils als Duplikat vorhanden - ist ein Gen fehlerhaft, kann das andere dessen Funktion wahrnehmen. Nur bei den Ei- und Samenzellen ist jedes Gen nur einzeln vertreten. Habe nun beide Partner dasselbe fehlerhafte Gen, so können diese beide bei der Befruchtung zusammenkommen und das Kind würde krank. Ein solches Paar könnte sich mittels Klonen fortpflanzen, da in diesem Fall zwar auch die Kinder die erbliche Belastung haben, nicht aber die Krankheit.

  • Drittens könnte Klonen bei gewissen Formen der Gentherapie eingesetzt werden. Nehmen wir an, beide Eltern sind Träger einer Erbkrankheit. Nun könnten Zellkulturen von Zellen eines Elternteils angelegt werden. Diese werden mittels Gentherapie behandelt, d.h. ein fehlerhaftes Gen wird „repariert“. In der Regel sprechen nur wenige Zellen auf diese Behandlung an - doch beim Klonen würde eine einzige reichen. Diese könnte ermittelt, deren Zellkern entnommen und in eine Eizelle implantiert werden.

All diese Formen des Klonens sind nach Ansicht der überwiegenden Mehrheit der Wissenschaft bei Menschen bisher nicht möglich, Variante drei liegt gar noch in weiter Ferne. Sie müssen überdies vom sogenannten therapeutischen Klonen unterschieden werden. Diese Form des Klonens ist in der Stammzellendebatte aufgetaucht. Hier würde zwar zuerst nach der Dolly-Methode geklont, doch die Eizelle würde man nicht zu einem Menschen heranwachsen lassen. Vielmehr würden aus dem frühen Embryo Stammzellen entnommen, die zu bestimmten Geweben oder gar Organen heranwachsen sollen und dann dem Patienten implantiert werden könnten. Da das biologische Material erbgleich ist, könnte die Abstossungsreaktion verhindert werden. Zudem hätte man ein Mittel gegen Organmangel gewonnen – so die Hoffungen der Wissenschaftler und Mediziner. Die Frage nach der Zulässigkeit des therapeutischen Klonens ist eine der grossen Fragen der Stammzellendebatte (siehe Agora, Juli 2002) und soll hier nicht weiter erläutert werden. Wichtig ist aber, dass – im Gegensatz zum reproduktiven Klonen – beim therapeutischen Klonen möglicherweise ein „potenzieller Mensch“ zerstört wird. Man könnte daraus schliessen, ersteres sei unproblematischer.

Die Ethik des Klonens

Die bisherigen Überlegungen machen deutlich, dass es gar nicht so einfach ist, gute Gründe gegen das reproduktive Klonen zu finden. Eine Reihe der vorgebrachten Gründe erweist sich immerhin als problematisch:

  • Manche Ethiker plädieren für ein Recht auf genetische Einzigartigkeit. Doch warum eigentlich soll es ein solches Recht geben. Dieses wird ja offenbar bereits bei natürlichen Mehrlingen verletzt. Müssten dann jene Methoden der Fortpflanzungsmedizin, welche die Wahrscheinlichkeit für Mehrlinge erhöhen, verboten werden? Ausserdem wachsen Klonen, welche nach der Dolly-Methode erzeugt werden, anders auf als deren Erzeuger, ja bereits ihr Erbgut ist in einer anderen Eizelle (und damit in einer anderen chemischen Umgebung). Von genetischer Gleichheit auf Identität zu schliessen, wäre nichts anderes als ein kruder Biologismus, wonach die Gene alles ausmachen, was ein Mensch ist.

  • Andere Ethiker sehen im Klonen eine Form von Menschenzüchtung. Gemeint ist damit, dass von der Zeugung bis und mit Kindheit Menschen in einem totalitären Sinn einem einzigen Zweck unterworfen werden – dem „Züchtungsziel“ (beispielsweise die Soldatenaufzucht). Frauen würden zu Eizellenlieferanten und Gebärmaschinen degradiert. Man ist sich einig, dass solche Formen von Menschenzüchtung verwerflich sind – doch das Klonen fügt diesem Problem kein fundamental neuer Aspekt hinzu (siehe Punkt 1). Insbesondere reicht dieses Argument nicht, um Klonen als Form der Fortpflanzungshilfe für die oben geschilderten drei Fälle auszuschliessen.

  • Ein stärkeres Argument ist sicher die Angst vor der Instrumentalisierung der Klone. Aufgrund der Erbgleichheit könnte der Erzeuger Erwartungen in seine Klone setzen, die diese nicht erfüllen könnten. Diese Gefahr ist sicher gegeben – doch ist sie stark genug, um ein Klonverbot zu begründen? Man kann einwenden, dass auch Eltern, die unter Einsatz aller Mittel der jetzigen Fortpflanzungsmedizin Kinder wollen, diese in einem gewissen Sinn instrumentalisieren wollen: Sie sollen Wunschkinder sein, denen es an nichts fehlen darf. Bekannt sind auch Fälle, wo Kindererziehung zum Dressurakt verkommt. Das Instrumentalisierungsargument kommt also bei der „klassischen“ Fortpflanzung zum Zug, und dennoch denkt niemand daran, diese restriktiv handhaben zu wollen.

  • Ein Hauptargument der Debatte ist schliesslich die zu erwartenden Schäden für die Klonkinder. Alle bisherigen Erfahrungen mit Säugetier-Klonen zeigen, dass auf einige wenige halbwegs gesunden Klone viele missgebildeten Föten kommen. Zudem besteht der Verdacht, dass auch die überlebenden Klone Schäden in sich tragen – der frühe Tod von „Dolly“ hat dieser Vermutung neuen Auftrieb gegeben. Es ist demnach nicht einsehbar, eine Fortpflanzungstechnologie für voraussichtlich nur sehr wenige Fälle zu entwickeln, wenn der Weg dorthin derart viel menschliches Leid mit sich bringt. Das „Recht auf Kinder“ ist kein absolutes Recht (siehe auch Interview mit Christoph Rehmann-Sutter), ebenso kann die Geltungskraft einer „Fortpflanzungsgerechtigkeit“ bestritten werden.

Somit zeigt sich: Auch wenn nicht alle Argumente der Klon-Debatte gleich stark sind, gibt es immer noch genügend Gründe, diese Technologie nicht für Reproduktionszwecke zu nutzen. Doch warum wird die Debatte so heftig geführt? Wahrscheinlich deshalb, weil sie die Instrumentalisierung des menschlichen Körpers gewissermassen auf die Spitze treibt. In der Klontechnik vereinigen sich irrationale Unsterblichkeits- und Schöpferwünsche. So ist denkbar, dass dereinst mittels „therapeutischen Klonens“ Menschenkörper in künstlichen Gebärmuttern ohne Gehirn herangezüchtet werden, auf welche man dann seinen Kopf mittels Kopftransplantation aufsetzen kann, um seinen „alten Geist“ in einem jungen Körper weiterleben zu lassen. Die Abtrennung von persönlicher Identität und eigener Körper hätte damit seinen Höhepunkt erreicht. Wäre es gar eine Technik, die den reichen Diktatoren dieser Welt quasi ein unsterbliches Leben geben würde? Vielen Menschen beschleichen Gefühle des Ekels angesichts solcher Visionen – und man wird solche Gefühle bei ethischen Debatten ihre Rolle zugestehen müssen.


„Die Medien fasziniert, was uns erschreckt“

Weltweit werden gegen das reproduktive Klonen ethische Bedenken geäussert. Auch in der Schweiz hat die Nationale Ethikkommission für den Bereich der Humanmedizin (NEK) das reproduktive Klonen abgelehnt. Im Gespräch mit Agora erläutert Christoph Rehmann-Sutter, Präsident der NEK, den Standpunkt der Kommission.

Interview: Markus Christen

Wie erklärt die Ethikkommission einem eineiigen Zwilling, dass Klonen schlecht sein soll?

Eineiige Zwillinge teilen dieselben Gene. Sie sind genetisch identisch. Das heisst aber nicht, dass ihre Persönlichkeiten identisch oder gar austauschbar wären. Sie zeigen umgekehrt, dass Klonen nicht aus diesem Grund schlecht sein kann, weil dabei genetisch identische Wesen entstehen. Es wäre ein Irrtum, Klonen nur deswegen für verwerflich zu halten, weil das geklonte Kind dieselben Gene hat wie ein anderer Mensch.
Die NEK hat etwas anderes gesagt: „Wer gleichsam als Kopie erzeugt würde, dürfte es schwer haben, ein Original zu werden.“ Das heisst folgendes: Die Klontechnologie ist eine symbolisch aufgeladene Technologie. Die symbolische Bedeutung ist die des Kopierens der Persönlichkeit. Wenn Eltern diese Technik gebrauchen, rufen sie die Geister wach, welche von diesen Symbolen leben. Dies, und nicht das Verhältnis der genetischen Identität, macht das Klonen verwerflich. Man sieht dies, wenn man konsequent aus der Perspektive des Kindeswohls denkt. Dazu kommen die immensen medizinischen Risiken, welche für einen Zwilling nicht entstehen.

Das reproduktive Klonen gehört in den Kontext der Fortpflanzungsmedizin: Warum soll diese Form der künstlichen Fortpflanzung gegenüber anderen diskriminiert werden?

Weil es einen signifikanten Unterschied zu den fortpflanzungsmedizinischen Techniken gibt. Künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation) und die Injektion von Samenzellen in eine Eizelle (intracytoplasmatische Spermieninjektion) sind bloss technische Hilfen für die Samen- und Eizelle, um sich treffen und verschmelzen zu können. Der Nukleustransfer in eine entkernte Eizelle ist hingegen ein Vorgang, den es in der Natur nicht gibt. Das wäre ein völlig neuer Fortpflanzungsweg, der für die betroffenen Kinder gefährlich ist. Von einer Diskriminierung zu reden, verkennt diese Differenzen.

Bei vielen „Wunschkindern“ besteht die Gefahr, dass diese gemäss dem Willen der Eltern instrumentalisiert werden. Warum soll dies beim Klonen plötzlich eine neue Dimension erhalten?

Ich glaube nicht, dass das Klonen wirklich notwendigerweise ein instrumentalisierendes Verhältnis zum Kind darstellen muss, obwohl die Gefahr zweifellos besteht. Diese entsteht aber wiederum mehr aus der symbolischen Befrachtung des Klonens mit der Erwartung ans Kind, derselbe Mensch zu sein, der schon einmal gelebt hat oder der bereits existiert. Diese Erwartung macht das Individuum in der Tat zu einem Instrument der Realisierung dieser Idee. Der Raum für die Anerkennung des Klons als eigenständiges Individuum ist enger. Abgesehen davon stellt die Instrumentalisierung von Wunschkindern zur Befriedigung elterlicher Wünsche ebenfalls ein moralisches Problem dar.

Können sich nicht auch Klone von ihren Eltern emanzipieren?

Ja, ich denke schon, dass dies möglich ist. Denn der Klon ist ja die faktische Widerlegung dieser elterlichen Erwartung, eine persönliche Kopie des Zellkernspenders zu sein. Auch er oder sie ist tatsächlich ein Original, auch wenn sie/er es schwerer haben mag, als ein solches akzeptiert zu werden. Und ein allfällig geklonter Mensch – so hat die NEK auch gesagt – würde den vollen Status eines Menschen besitzen und müsste mit all seinen fundamentalen Menschenrechten akzeptiert werden.

Inwiefern gibt es eigentlich ein „Recht auf Kinder“ und was sind die Grenzen dieses Rechts?

Severino Antinori behauptet dies und stellt das Klonen als eine Massnahme zur Verwirklichung des von ihm so genannten „Menschenrechts, ein Kind zu bekommen“ dar. Ich glaube nicht, dass man ein solches Menschenrecht begründen und verteidigen kann. Es ist keine Krankheit, keine Kinder bekommen zu können, obwohl es zweifellos Krankheiten gibt, die zur unerwünschten Kinderlosigkeit führen. Es gibt Männer, die können keine befruchtungsfähigen Spermien produzieren. Das ist ein funktionaler Defekt, zweifellos. Wenn es eine Therapie gäbe, welche die Spermien wieder befruchtungsfähig machen könnte, und jemand würde anderen diese Therapie völlig willkürlich vorenthalten, dann würde ein moralisches Recht des Patienten verletzt. Dies ist jedoch ein Recht auf die therapeutische Behandlung, wenn sie sicher ist und verfügbar wäre. Es wäre kein Recht auf ein Kind. Man kann aus demselben Grund kein Recht auf ein Kind haben, wie man kein Recht auf einen Ehepartner oder kein Recht auf einen Sexualpartner haben kann. Bei einem Menschen so von einem Recht zu sprechen, macht ihn zu einem Ding mit einem Wert, und das ist ein Mittel, nicht selbst ein Zweck. Wir würden uns wehren, wenn jemand ein Recht auf uns behaupten würde. Eltern haben deshalb kein Recht auf Kinder, schon gar nicht ein Recht auf genetisch eigene Kinder. Aber sie haben – und das ist etwas völlig anderes – ein Recht darauf, in ihrem Fortpflanzungswillen nicht gehindert zu werden. Wir dürfen anderen Menschen nicht einfach verbieten, Kinder zu haben. Dieses „Recht auf Kinder haben können“ ist aber ein Freiheitsrecht, kein Recht auf eine Sache. Durch das Klonen könnte man es überhaupt nicht verwirklichen.

Ein wesentlicher Aspekt der Abneigung des Klonens gründet in der Behauptung, dies sei quasi die ultimative Form der menschlichen Instrumentalisierung. Verbirgt sich hinter dieser Ansicht nicht eine recht plumpe Form des Biologismus - also der Vorstellung der völligen biologischen Determinierung des Menschen?

Da stimme ich Ihnen völlig zu.

Aber warum wird in der öffentlichen Debatte diese Instrumentalisierung immer wieder derart betont?

Ich glaube, es ist einerseits ein deutliches Anzeichen für die weite Verbreitung gendeterministischer Vorstellungen, allen voran der Idee vom genetischen Programm. Andererseits mag sich darin auch eine gewisse Verwegenheit der Ethik bemerkbar machen, die mangels guten Argumenten lieber rechtzeitig die klassische, kantianische Trumpfkarte „Instrumentalisierungsverbot“ auszuspielen versucht und damit einen horror vacui überspielt, also die Angst, sonst keine ziehenden Karten mehr zu haben.

Das Klonen lässt sich als eine extreme Form der Uniformierung auffassen. Denkt man aber an den Wunsch nach Gesundheit, wird damit auch eine Form der Uniformierung geprägt: je mehr Gebrechen und Unterschiede medizinisch zugänglich werden, desto mehr schwindet die menschliche Vielfalt - denkt man etwa an die Schönheitschirurgie. Braucht die heutige Bioethik eine Verteidigung der Vielfalt?

Ja, ich kann mit dem Begriff der Vielfalt tatsächlich etwas anfangen. Vielfalt ist verwandt mit Einzigartigkeit; Uniformierung ist eher verwandt mit Nummer, Exemplar. Ich sehe Bedrohungen für die Vielfalt heute am ehesten im Lebensstil: wir sehen alle dieselben Fernsehprogramme, gebrauchen dieselben Computerprogramme, viele von uns haben Wohnzimmer, Gärten, die ähnlich gestaltet und eingerichtet sind. Oder in der vorgeburtlichen Diagnostik, die feststellbare Abweichungen in der Körpergestalt früh genug erkennt, um die Schwangerschaft noch abbrechen zu können. Sie macht das Austragen eines Kindes mit einer Behinderung zur moralisch zu rechtfertigenden Entscheidung, weniger den Abbruch der Schwangerschaft.

Vielfalt ist ein faszinierender Begriff. Er ist subversiv in dem Sinn, dass er eine Antithese zum modernen Programm der Universalisierung darstellt. Vielfalt zeigt auf den Wert jedes einzelnen Wesens in seiner Eigenheit und Bezogenheit. Deshalb ist Vielfalt ein ethisches Postulat, das ich kräftig unterstütze. Unsere Menschlichkeit zeigt sich darin, wie wir die Andersheit der Anderen wertschätzen können. Dieses Postulat führt zu einer Kritik an genetischer Diskriminierung vor der Geburt. Es führt aber auch zum Einspruch gegen die Vernichtung der Biodiversität, die ja in vollem Gange ist.

Wo sehen Sie die ethisch relevanten Unterschiede zwischen reproduktivem und therapeutischem Klonen?

In der Nidation und der Schwangerschaft. Das sind keine unbedeutenden Prozesse. Sie sind aber vielleicht deshalb in der ethischen Debatte weniger berücksichtigt worden, weil es relationale Prozesse sind. Sie verändern die Struktur des Embryos nicht von innen heraus, sondern versetzen ihn in eine leibliche Beziehung zur Frau. Diese Beziehung ist der Ursprung der Persönlichkeit des Kindes, nicht das Genom. Das Genom stellt allerdings eine Voraussetzung für diese Beziehung dar, eine andere, notwendige Ressource für jede gelingende Entwicklung.
Es ist deshalb Unsinn zu sagen, man könne das therapeutische vom reproduktiven Klonen nicht unterscheiden. Beides benutzt die Technik des Kerntransfers in eine entkernte Eizelle. Diese Technik macht es jedoch noch nicht aus, dass aus dem Konstrukt möglicherweise ein Mensch wird.

Hat die NEK einen klaren Standpunkt bezüglich des therapeutischen Klonens?

Nein, die Kommission hat noch keine Meinung zum therapeutischen Klonen entwickelt.

Die Schweizer Bundesverfassung verbietet „alle Arten des Klonens“. Können Sie was dazu sagen, wie dieser Text in die neue Verfassung „reingerutscht“ ist, da der Satz so ja in der alten Verfassung nicht stand?

Die Verfassungsgeber wollten damit zweifellos alle Arten des reproduktiven Klonens verbieten, d.h. Kerntransfer, Embryosplitting und evtl. andere Methoden, die heute noch unbekannt sind. Vom therapeutischen Klonen spricht man in der Öffentlichkeit erst seit dem November 1998. Damals hatte James Thomson mit seiner Gruppe in einer Publikation gezeigt, dass es gelungen ist, aus embryonalen Stammzellen in vitro verschiedene Zelltypen zu differenzieren. Das reproduktive Klonen ist hingegen als Idee schon spätestens seit den frühen 1970er Jahren bekannt. Der Bundesbeschluss über die neue Verfassung der Schweiz trägt das Datum vom 18. Dezember 1998. Der Text wurde aber lange vorher geschrieben. Zudem fehlte in der Abstimmungsbroschüre des Bundesrates zur Volksabstimmung über die neue Bundesverfassung vom 18. April 1999 jeder Hinweis auf das neue Klonverbot, geschweige denn hätte es dort eine Erklärung zum Unterschied zwischen reproduktivem und therapeutischem Klonen gegeben. Wir können deshalb nicht davon ausgehen, dass sich das Stimmvolk bewusst gegen das therapeutische Klonen ausgesprochen hat.

Halten Sie persönlich therapeutisches Klonen für gerechtfertigt?

Dies ist eine gar nicht einfache Frage, auf die ich die Antwort noch nicht habe. Jedenfalls kann ich nicht einfach apodiktisch Nein dazu sagen. Dies ist mir aus folgendem Grund klar: Der beim therapeutischen Klonen erzeugte Nukleustransferembryo ist sowohl hinsichtlich seiner Genese als auch seiner Potenz von einem gezeugten Embryo verschieden. Keine Fusion der Gameten, sondern der entkernten Eizelle und des Kerns einer Körperzelle, herbeigeführt mit einer ziemlich gewaltsamen Labortechnik und vielen Tricks. Die Eizelle verleiht dem eingepflanzten Kern die Potenz, sich zu teilen und tatsächlich in einigen Fällen eine Entwicklung von vorne zu beginnen. Dies ist aber mit so hohen Risiken für das entstehende Kind verbunden, dass es unverantwortlich wäre, den Embryo in die Gebärmutter einer Frau zu transferieren. Beides zusammen sagt mir, dass der Nukleustransferembryo in moralischer Hinsicht nicht gleich sein kann wie ein gezeugter Embryo. Deshalb kein einfaches Nein.
Aber es bleibt ein Graubereich, verbunden mit moralischer Ambivalenz. Um therapeutisches Klonen zu rechtfertigen, wäre mehr nötig als nur eine Absichtserklärung von Forschenden, damit Therapien entwickeln zu wollen. Mögliche Alternativen müssten zuerst genau abgeklärt werden. Es gibt sehr vielseitige adulte Stammzellen, z.B. aus dem Nabelschnurblut, die zu ähnlichen Zwecken umfunktioniert werden könnten und ethisch problemlos wären. Es wäre evtl. auch möglich, embryonale Stammzellen mittels sogenannter Jungfernzeugung (Parthenogenese) aus Eizellen zu gewinnen usw.

Im Kontext des therapeutischen Klonens sind ja eine Reihe von Szenarien denkbar. So könnte es sich als technisch umsetzbar erweisen, menschliche Körper ohne Gehirn in künstlichen Gebärmuttern heranwachsen zu lassen. Im Rahmen der heutigen Debatte um Medizinethik und Hirntod wären solche Körper tot und man könnte deren Organe benutzen. Trotzdem ist die Vorstellung Ekel erregend. Warum eigentlich? Was sagt die Bioethik zu einem solchen Szenario?

Ich würde es deshalb ablehnen, weil ich es nicht für erstrebenswert halte, den Tod mit allen Mitteln überlisten zu wollen. Was wäre das für ein Leben, das sich nur der Zucht von menschlichen Organsäcken verdankt? Die bioethische Debatte um den Hirntod hat auch gezeigt, dass es sinnvoll ist, zwischen dem Kriterium und dem Prozess des Todes zu unterscheiden. Ein hirntoter Mensch muss deshalb nicht mehr intensivmedizinisch behandelt werden, weil das Bewusstsein irreversibel erloschen ist und der Prozess des Sterbens unumkehrbar geworden ist. Das muss aber nicht heissen, dass er im Sinn des Prozesses – also ontologisch – vollständig verstorben ist. Das Kriterium beantwortet die Frage nach der Pflicht gegenüber den sterbenden Menschen. Der Prozess ist hingegen ein realer Vorgang, der uns in seiner Wirklichkeit wohl nie vollständig zugänglich wird – bis wir nicht selber sterben. Aus diesem Grund bin ich vorsichtig, das Hirntodkriterium so wie Sie es andeuten, in umgekehrter, legitimatorischer Absicht zu verwenden, um die Herstellung von „hirnfreien“ menschlichen Körpern zu rechtfertigen.

Welche Rolle sollen eigentlich Gefühle wie Ekel und Abscheu in der bioethischen Debatte haben? Gewisse Formen von Abscheu - beispielsweise gegenüber anderen Rassen - gelten ja als verwerflich.

Gefühle sind für mich oft Wahrnehmungen, Fingerzeige, gar nicht unbedingt etwas Irrationales. Um zu kommunizieren, müssen wir uns aber fragen, ob ein Gefühl begründet ist. Wir können in Argumentationen Gefühle nicht tel quel verwenden. Ich kann nicht sagen, die Herstellung dieser hirnfreien Körper sei deshalb abzulehnen, weil es bei mir ein Gefühl der Abscheu hervorruft. Da würden andere sagen: Ja, ok, aber ich habe ein anderes Gefühl. Viele Menschen würden es z.B. abscheulich finden, was angehende Ärztinnen und Ärzte im Sezierkurs an Leichen lernen müssen. Trotzdem scheint es mir nicht verwerflich, wenn es mit Respekt vor den Toten und ihren Angehörigen ausgeführt wird. Ein Gefühl des Abscheus oder des Ekels sagt mir: da ist vielleicht etwas, das mir die Haare zu Berge stehen lässt, lass mich danach suchen! Manchmal werden wir nicht fündig oder wir finden einen Grund, den wir selbst wiederum aus ethischen Gründen ablehnen. Wenn wir z.B. jemanden nach einem Unfall durch künstliche Beatmung retten müssen und es uns wegen seines Äusseren ekelt, so ist die Pflicht zur Hilfe einfach ein überragender Grund, diesen Ekel zu überwinden.

Das Beispiel der Raëlianer zeigt, dass das Thema „Klonen“ Menschen wie Medien nicht nur erschreckt, sondern auch fasziniert - selbst wenn dieses Thema von einer offensichtlich seltsamen Gruppierung aufgebracht wird. Warum ist dies so?

Weil die Medien genau das fasziniert, was uns erschreckt.

Ist das Klonen wirklich einer der drängenden bioethischen Fragen - oder wird das Problem nicht überbewertet? Sind nicht vielmehr ganz andere Themen viel wichtiger?

Ich finde es eine wichtige Frage, weil Kinder real davon betroffen wären. Und jedes einzelne Kind ist Grund genug, es wichtig zu nehmen. Die UNO sollte dahin finden, ein weltweites Verbot des reproduktiven Klonens zu erlassen. Aber das Klonen sollte nicht von Diskussionen über andere wichtige Fragen der Bioethik ablenken. Philosophisch ist es im übrigen nicht so eine langweilige Frage, weshalb wir Menschen uns nicht klonen sollten, wenn dereinst vielleicht einmal das Argument der medizinischen Risiken und die falschen sozialen Erwartungen der Persönlichkeitskopie wegfallen würden. Hier gibt es im Diskurs noch einiges zu klären. Es berührt die fundamentale Anthropologie wie die Ethik und die Metaphysik.

Textversion für blinde und sehbehinderte Personen © 2024 goleon* websolutions gmbh